2. Allgemeine Vergabevoraussetzungen Bewerberinnen/Bewerber muessen durch herausragende wissenschaftliche Lei- stungen ausgewiesen und habilitiert oder gleichwertig qualifiziert sein. Sie sollen die deutsche Staatsangehoerigkeit haben und in der Regel nicht aelter als 35 Jahre sein. Von einer Altersgrenze wird abgesehen, wenn Bewerberinnen/ Bewerber laengere Zeit ganz oder teilweise ausserhalb der Forschung taetig waren, insbesondere zur Kinderbetreuung, oder wenn die spezifischen Bedingungen eines Fachs oder besondere wissenschaftliche Leistungen dies rechtfertigen.